Anfahrt: Von der A61 Ausfahrt Laudert auf der L214 Richtung Lingerhahn abbiegen auf die K39 nach Maisborn. In der Ortsmitte parken und zu Fuß, Straße „Römerwall“ nach Norden ca. 400 m weit folgen.
Knapp 400 m nördlich von Maisborn liegt ein ca. 800 m langre von Südwest nach Nordost verlaufende Wall, der so genannte "Römerwall" bzw. "Landgraben".
Bemerkenswert ist die Nähe des Grenzwalls von Maisborn zur Burg von Laudert und zu den ehemaligen Römerstraßen von Bad Kreuznach nach Kob1enz und von Oberwese1 nach Treis. Möglicherweise waren diese Verkehrsverbindungen auch im Mittelalter von hoher Bedeutung.
In den historischen Quellen finden sowohl der Wall als auch die etwa 1 km westlich liegende Burg von Laudert keine Erwähnung. Der Ort Laudert wird sehr spät erst im Jahre 1275 genannt. Der westliche Teil von Laudert gehörte zur Kurpfalz, sein östlicher zu Kurtrier.
Im Spätmittelalter liegt auch Maisborn im Bereich einer Grenzlinie zwischen Kurtrier und Kurpfalz. Mangels archäologischer Untersuchungen ist völlig unklar in welchem Bezug der Grenzwall zur "Alten Burg" steht.
Der Verlauf vieler einfacher Landwehren zeigt nach neuen Forschungsergebnissen, dass sie zu Verteidigungszwecken völlig ungeeignet waren. Daraus lässt sich schließen, dass einige Anlagen überwiegend der Grenzmarkierung und der Zollerhebung dienten. Sie schränkten aber dennoch die freie Beweglichkeit feindlicher Truppenverbände ein, sodass sie durchaus auch einen obgleich begrenzten militärischen Nutzen besaßen.
Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch Wassergraben, als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein ca. 20 bis 50 m breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steile Abhänge und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von 10 bis 30 m ein zweiter Graben angelegt.
Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Manneshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.
Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt:
Die Anstalt ward auf folgender Art getroffen. Man warf (schnitt) die in diesem Bezirke stehenden Bäume in verschiedener Höhe ab, ließ solche neuerdings ausschlagen und bog die hervorgeschossenen Zweige nieder (biegen-bücken). Dies wuchsen in der ihnen gegebenen Richtung fort, flochten sich dicht ineinander, und brachten in der Folge eine so dicke und verwickelte Wildnis hervor, die Menschen und Pferden undurchdringlich war.
Bei regelmäßiger Pflege und „Heege“ entstand so im Verlaufe weniger Jahre (ca. 10 Jahre) ein nahezu undurchdringlicher Gehölzstreifen. Aufwändigere Landwehren mit Verteidigungsfunktion bestanden aus mehreren parallelen Gräben und Aushubwällen mit Bepflanzung. Insbesondere Doppelgräben sollten verhindern, dass sie von Reitern übersprungen werden konnten. Weitere Ausführungen waren die so genannte Wehrhecke (Knick), zu deren Unterhalt das Knickgeld eingezogen wurde.
Der Bau und die Unterhaltung der Landwehren waren auf lange Sicht angelegt. Bis sich eine undurchdringliche Hecke bildete, vergingen auch bei ständiger und aufwändiger Pflege („Hegen und Pflegen“) bis zu zehn Jahre. Auch danach mussten die Gräben und der Hählweg, ein Kontrollweg entlang der Landwehr, immer wieder von Bewuchs befreit und funktionsfähig gehalten werden. Daher wurden viele Landwehren in längeren Friedenszeiten aus Kostengründen vernachlässigt oder gar nicht erst fertig gestellt.
Vorsätzliche Beschädigungen einer Landwehr wurden mit harten Strafen geahndet. Aber auch das durchqueren der Landwehr an dafür nicht vorgesehenen Stellen wurde vielerorts mit Strafen versehen.
Die Grenzanlagen wurden immer wieder erneuert und bis ins 18. Jahrhundert gepflegt und bei äußeren Gefahren als Befestigungsanlagen verstärkt. In vielen Fällen wurden die Feldbefestigungen der Landwehr nach Beendigung eines bewaffneten Konfliktes oder nach Aufhebung eines Amtsbezirks aufgegeben und eingeebnet und das Holz zu Holzkohle verkohlt.
Impressum 2015 Maisborn (VG Emmelshausen)